Teil­nah­me­be­ding­ung­en und Hinweise

Anmeldungen:

Die Anmeldungen zu den einzelnen Veranstaltungen sind ausschließlich online über die Homepage der Gemeindeverwaltung Postmünster, unter www.postmuenster.de/ferienprogramm

ab Montag, 17.07.2023, bis 2 Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung

möglich. Bitte haben Sie Verständnis für diesen Weg der Anmeldung.

 

Platzvergabe:

Angemeldete Kinder aus Postmünster haben bei der Platzvergabe Vorrang. Kinder aus anderen Gemeinden können sich erst ab dem 24.07.2023 anmelden. Die Vergabe der freien Plätze erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldung.

 

Kursgebühren:

Die Gebühren zu den einzelnen Kursen, wie im Programm ausgewiesen, sind am Veranstaltungsort zum Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Bitte das Geld am Veranstaltungstag passend und abgezählt mitbringen!

Bei Nichtteilnahme bitten wir, rechtzeitig in der Gemeindeverwaltung Postmünster unter 08561/9849-0 Bescheid zu geben, damit Kinder auf der Warteliste noch eine Chance haben, nachzurücken.

 

Alter der Kinder:

Bitte auf das von den Veranstaltern angegebene Teilnahmealter achten und nur Kinder anmelden, die das vorgegebene Alter erfüllen.

 

Versicherungsschutz:

Alle teilnehmenden Kinder sind über die Gemeinde Postmünster gegen Unfälle versichert. Insoweit ist die Gemeinde Postmünster Veranstalter des Ferienprogramms.

 

Ansprechpartner:

Sofern noch Fragen zu den einzelnen Veranstaltungen bestehen, wenden Sie sich bitte direkt an die mit der Durchführung betrauten Personen.

 

Teilnahmehinweise zum Ferienprogramm 2023:

Der/Die Teilnehmer/in ist/sind entsprechend der jeweiligen Programmbeschreibung zur Mithilfe und Mitgestaltung verpflichtet. Es wird erwartet, dass im Rahmen der pädagogischen Ziele der Angebote der/die Teilnehmer/in sich mitgestaltend beteiligt und den Weisungen der Aufsichtspersonen bzw. Verboten entsprechend handelt. Für den Fall, dass Teilnehmer/innen sich fortwährend den Anweisungen der Aufsichtspersonen widersetzen oder gegen geltendes Recht verstoßen (Drogenkonsum, Diebstahl u. a.) und den Ablauf der Veranstaltung gefährden, ist der Verein berechtigt, den/die Teilnehmer/in von der Veranstaltung auszuschließen und nach Rücksprache und Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten unter Umständen auf eigene Kosten zurück zu befördern. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmepreises besteht in diesem Falle nicht, ersparte Aufwendungen bzw. eine anderweitige Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen werden jedoch angerechnet.